Im Rahmen des Gesetzes vom 16. Mai 2023 zum Schutz von Hinweisgebern stellen wir ein vertrauliches Meldesystem zur Verfügung, über das rechtswidrige Handlungen oder Verstöße gegen geltendes Recht gemeldet werden können.
Dieser Kanal richtet sich an Personen, die Informationen im beruflichen Kontext mit der Organisation erlangt haben (Mitarbeitende, Partner, Dienstleister, Bewerber usw.).
Meldungen können insbesondere Betrug, Korruption, Rechtsverstöße oder sonstige Verstöße gegen nationales oder europäisches Recht betreffen. Sie können vertraulich und auf Wunsch auch anonym übermittelt werden.
Jede Meldung wird sorgfältig und unparteiisch geprüft. Eine Eingangsbestätigung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen, und eine Rückmeldung wird sichergestellt. Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, sind vor jeglichen Repressalien geschützt.
Dieser Kanal ist ausschließlich für Meldungen im Sinne des Whistleblowing-Gesetzes vorgesehen und dient nicht für allgemeine Anfragen oder Beschwerden.
Zur Abgabe einer Meldung: signalement@alzheimer.lu
