ALA 16.04.2025

Zulassung des Medikaments Lecanemab

Die Europäische Kommission hat gestern Lecanemab zur Behandlung der Alzheimer-Krankheit im Frühstadium (unter strengen Auflagen) zugelassen.

Lecanemab ist gemäß Zulassung für die Behandlung der Alzheimer-Krankheit im frühen Stadium vorgesehen, wobei bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein müssen, darunter der Nachweis einer Amyloid-Pathologie sowie – in bestimmten Fällen – genetische Faktoren wie das Vorhandensein einer oder keiner ApoE4-Kopie.

Da entsprechende diagnostische Kriterien in Luxemburg bislang nicht flächendeckend erhoben werden, ist eine belastbare Einschätzung zur Anzahl der potenziell behandlungsfähigen Personen im Land derzeit nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nur ein begrenzter Anteil der Betroffenen die Voraussetzungen für eine Therapie mit Lecanemab erfüllt.

Die bisherigen Studiendaten belegen eine gewisse Verlangsamung des kognitiven Abbaus bei geeigneten Patientinnen und Patienten im Frühstadium der Erkrankung. Dieser Effekt ist jedoch moderat und steht möglichen, teils schwerwiegenden Nebenwirkungen gegenüber. Daher ist eine sorgfältige individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung unter ärztlicher Aufsicht zwingend erforderlich.

Die Association Luxembourg Alzheimer rät Betroffenen sowie deren Angehörigen, sich bei Fragen zur Therapieoption Lecanemab an ihre behandelnden Fachärztinnen und Fachärzte zu wenden. Es ist zu betonen, dass medikamentöse Behandlungen stets im Rahmen einer ganzheitlichen Betreuung zu sehen sind. Neben der medizinischen Versorgung sind psychosoziale Unterstützungsangebote, frühzeitige Diagnostik sowie die Entlastung pflegender Angehöriger von zentraler Bedeutung für eine bedarfsgerechte Versorgung.

Reportage im Journal von RTL am 24. April 2025 über das neue Medikament Leqembi®

https://play.rtl.lu/shows/lb/journal/episodes/r/3411769

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