Zulassung des Medikaments Lecanemab
Die Europäische Kommission hat gestern Lecanemab für die Behandlung der Alzheimer-Krankheit im Frühstadium (unter strengen Auflagen) zugelassen.
Lecanemab ist laut der europäischen Zulassung zur Behandlung der Alzheimer-Krankheit im Frühstadium indiziert, unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen, insbesondere dem Nachweis einer Amyloid-Pathologie und in einigen Fällen genetischen Faktoren wie dem Vorhandensein von einer oder keiner Kopie des ApoE4-Allels.
Da diese diagnostischen Kriterien in Luxemburg derzeit noch keiner systematischen Bewertung unterliegen, ist es aktuell nicht möglich, eine genaue Schätzung der potenziell für diese Behandlung infrage kommenden Personen im Land abzugeben. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass es sich um einen begrenzten Anteil der Betroffenen handelt.
Die verfügbaren klinischen Daten weisen auf eine moderate Verlangsamung des kognitiven Abbaus bei Patienten im Frühstadium hin, die mit Lecanemab behandelt wurden. Dieser Nutzen muss im Zusammenhang mit bestimmten potenziell schwerwiegenden Nebenwirkungen gesehen werden, die in den klinischen Studien beobachtet wurden. Daher ist eine gründliche individuelle medizinische Bewertung unerlässlich, bevor eine therapeutische Empfehlung ausgesprochen wird.
Die Association Luxembourg Alzheimer empfiehlt Betroffenen und ihren Angehörigen, sich bei Fragen zu einer möglichen Behandlung mit Lecanemab an ihren behandelnden Arzt oder einen Spezialisten zu wenden. Es sei daran erinnert, dass medikamentöse Therapien nur einen Teil der ganzheitlichen Versorgung der Krankheit darstellen. Psychosoziale Unterstützung, frühzeitige Diagnostik sowie die Begleitung von pflegenden Angehörigen bleiben wesentliche Bestandteile eines angepassten Versorgungswegs.
Bericht im RTL-Journal vom 24. April 2025 über das neue Medikament Leqembi®